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Würdet Ihr der Mohnhaupt die Freiheit schenken? |
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Nein |
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Nur unter folgender Bedingung... |
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Stimmen insgesamt : 21 |
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Niall Mackay gaelic devil
Anmeldungsdatum: 22.01.2006 Beiträge: 1000+ Total Words: 51,525 Wohnort: Bayreuth - Franken
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Verfasst am: Di Feb 13, 2007 5:10 pm Titel: Re: Soll se raus komen??? |
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@ Lebenslänglich: Meines Wissens nach ist Lebenslänglich nicht 15, sondern 25 Jahre.
@Strafunterschiede:
Natürlich wird das anders bestraft, wenn man einen "Normalbürger" angreift, als wenn man den Staat angreift.
Natürlich ist es schlimm (va für die Angehörigen), wenn jemand umgebracht wird. Bei Organisationen wie der RAF kommt aber hinzu, das sie dem Staat schaden, ja den Staat kaputt machen wollen.
Was ist schlimmer: Wenn eine Person stirbt, oder wenn der Staat zerstört wird und sich etwa ein Terrorregime wie im ehemaligen Ostblock installiert, unter dem die gesamte Bevölkerung zu leiden hat?
Da muss man schon gewichten. |
_________________ Frei statt Bayern! |
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Verfasst am: Di Feb 13, 2007 5:10 pm Titel: Werbepause |
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lotos runner Slap N°1
Anmeldungsdatum: 07.09.2004 Beiträge: 1000+ Total Words: 750,325
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Verfasst am: Di Feb 13, 2007 5:33 pm Titel: Re: Soll se raus komen??? |
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@Freiheitsstrafe:
Code: | Deutsches Strafrecht [Bearbeiten]Im Jahre 2004 (Stichtag 31. März) befanden sich in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 2.098 zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte Personen im Strafvollzug oder in der Sicherungsverwahrung.
Ausgestaltung der Rechtsfolgen [Bearbeiten]Die lebenslange Freiheitsstrafe wird in § 38 Abs. 1 StGB als Ausnahme der zeitigen Freiheitsstrafe definiert, da ihre Dauer unbestimmt ist. Liegt ein gesetzlicher Milderungsgrund vor, so tritt an ihrer Stelle eine Freiheitsstrafe von 3 bis zu 15 Jahren (§ 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB).
Die lebenslange Freiheitsstrafe kann gemäß § 54 Abs. 2 StGB nicht als Gesamtstrafe aus einzelnen zeitigen Freiheitsstrafen verhängt werden. So kann selbst ein hundertfacher schwerer Raub höchstens mit 15 Jahren Freiheitsstrafe sanktioniert werden, wobei unter entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen anschließende Sicherungsverwahrung verhängt werden kann.
Aus mehreren lebenslangen Freiheitsstrafen wird nach § 54 Abs. 1 StGB nur eine lebenslange Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe gebildet. Diese Regelung wurde durch das 23. StrÄndG von 1986 (BGBl. I S. 393) eingeführt. Seither sind Urteile wie "zweimal lebenslang wegen Doppelmordes" nicht mehr zulässig.
Im Jugendstrafrecht findet die lebenslange Freiheitsstrafe keine Anwendung, in diesem Bereich liegt die Höchststrafe bei 10 Jahren Jugendstrafe. Bei Heranwachsenden, die nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden, kann anstelle von lebenslanger Freiheitsstrafe auf Freiheitsstrafe von 10 bis zu 15 Jahren erkannt werden.
Verfassungsrechtliche Zulässigkeit [Bearbeiten]Die lebenslange Freiheitsstrafe ist nach Maßgabe der Entscheidungsgründe mit dem Grundgesetz gerade noch vereinbar, jedoch nie als absolute Strafe. Einem Verurteilten muss die grundsätzliche Möglichkeit eingeräumt werden, irgendwann die Freiheit wiederzuerlangen. Allein die Möglichkeit der Begnadigung nach z.B. 30 oder 40 Jahren Haft reicht dazu nicht aus. Dies gebieten nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 1977 das Rechtsstaatsprinzip und die Menschenwürde (BVerfGE 45, 187).
Gesetzliche Regelung [Bearbeiten]Demgemäß sind in § 57a StGB Bedingungen für eine vorzeitige Freilassung auf fünfjährige Bewährung festgelegt:
15 Jahre Freiheitsstrafe müssen verbüßt sein.
Die Freilassung kann unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden. Das Gericht hat auf der Grundlage des Gutachtens eines Sachverständigen zu entscheiden, ob davon ausgegangen werden kann, dass der Strafgefangene in der Freiheit keine weiteren Straftaten begeht.
Die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten darf keine weitere Vollstreckung gebieten. Hat das Gericht bei seinem Urteil über die Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe eine solche festgestellt, so kann der Straftäter nicht mit einer vorzeitigen Entlassung nach frühestens 15 Jahren rechnen, wobei die durchschnittliche Haftdauer bei "Lebenslänglichen" in Deutschland bei 17 - 19 Jahren liegt. Besondere Schuldschwere ist zu bejahen, wenn gegenüber vergleichbaren Taten ein deutlich höheres Maß an Schuld vorliegt - aufgrund der Tat (mehrfacher Mord, erbarmungslose Brutalität, höchst grausame bzw. qualvolle Behandlung des Opfers), der Motive (besondere Verwerflichkeit) oder der Täterpersönlichkeit (abartige sexuelle oder gewalttätige Neigungen). Zwar darf der Verurteilte nach wie vor auf eine Freilassung hoffen, jedoch verlängert sich durch das Feststellen der besonderen Schwere der Schuld die durchschnittliche Haftdauer von 17 bis 19 Jahren auf etwa 23 - 25 Jahre.
Allerdings ist zu beachten, dass es bis dato keinerlei gesetzliche Normierung des Begriffes "besondere Schwere der Schuld" gibt. Gerichte müssen sich bei der Entscheidung daher meist an Urteilsbegründungen des Bundesgerichtshofes orientieren.
Der Verurteilte muss einwilligen. Auf seinen Antrag trifft die Strafvollstreckungskammer ihre Entscheidung. Lehnt sie ab, so kann in der Regel alle zwei Jahre (Absatz 4) ein neuer Antrag gestellt werden, woraufhin erneut überprüft wird, ob die Voraussetzungen für eine Entlassung aus der Haft vorliegen.
Auch Hafturlaub muss dem Gefangenen ermöglicht werden. Allerdings kann dies gemäß § 13 Absatz 3 StVollzG erst geschehen, wenn mindestens zehn Jahre der Strafe verbüßt sind.
Anwendung [Bearbeiten]Das Straf- und das Völkerstrafgesetzbuch sehen für folgende Vorsatzdelikte zwingend eine lebenslange Haftstrafe vor:
Mord (§ 211 StGB)
besonders schwerer Fall des Totschlags (§ 212 Abs. 2 StGB),
Völkermord (§ 6 Abs. 1 VStGB)
Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 und 2 VStGB)
Kriegsverbrechen gegen Personen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 VStGB)
Bei bestimmten Taten im ersten Abschnitt des StGBs beträgt der Strafrahmen "lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren":
Vorbereitung eines Angriffskrieges (§ 80 StGB)
Hochverrat gegen den Bund (§ 81 StGB)
Derselbe Strafrahmen gilt für einige Qualifikationsdelikte, bei denen wenigstens leichtfertig der Tod eines anderen Menschens verursacht wurde:
Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge (§ 176b StGB)
Sexuelle Nötigung und/oder Vergewaltigung mit Todesfolge (§ 178 StGB)
Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB)
Brandstiftung mit Todesfolge (§ 306c StGB)
Erpresserischer Menschenraub (§ 239a Abs. 3 StGB)
Geiselnahme (§ 239b Abs. 2)
Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie (§ 307 Abs. 3 StGB)
Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion (§ 308 Abs. 3 StGB)
Missbrauch ionisierender Strahlen (§ 309 Abs. 4 StGB)
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a Abs. 3 StGB)
Angriffe auf den Luft- und Seeverkehr (§ 316c Abs. 3 StGB).
Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 Abs. 3 VStGB )
Kriegsverbrechen gegen Personen (§ 8 Abs. 4 Nr. 2 VStGB )
Bei zwei dieser Qualifikationsdelikte muss der Tod jedoch vorsätzlich herbeigeführt werden:
Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsführung (§ 11 Abs. 2 VStGB)
Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Mittel der Kriegsführung (§ 12 Abs. 2 VStGB)
Für bestimmte Straftaten gegen die äußere Sicherheit wird eine lebenslange Freiheitsstrafe als Alternative zu einer Haftstrafe von mindestens fünf Jahren vorgesehen:
besonders schwerer Fall des Landesverrats (§ 94 Abs. 2 StGB)
Verrat illegaler Geheimnisse (§ 97a StGB)
besonders schwerer Fall der friedensgefährdenden Beziehungen (§ 100 Abs. 2 StGB)
Mit Ausnahme des Mordes und der Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch verjähren alle der oben genannten Straftaten nach 30 Jahren. |
So sieht Lebenslang aus, in Deutschland ist Lebenslang sowas von billig. 15 Jahre musse in den Bau danach kommse auf Bewährung raus (vorr. Gute Führung)
@Gewichten: Ja ist halt schon schwer zu entscheiden was schlimmer ist, dass ein Vater von 5 Kindern Tod ist oder dem Staat ein Haus in die Luft gejagt wurde^^ *Scherz*
@Vergewaltigung: Seht ihr nur wenn du den mensch nach dem vergewaltigen Tötest bekommste Lebenslang, lässte dieses "Seelische Stück Elend" am Leben, kommste besser davon. Ist doch nicht wahr, so eine Scheiß Rechtsprechung |
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Niall Mackay gaelic devil
Anmeldungsdatum: 22.01.2006 Beiträge: 1000+ Total Words: 51,525 Wohnort: Bayreuth - Franken
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Verfasst am: Di Feb 13, 2007 5:49 pm Titel: Re: Soll se raus komen??? |
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Das ist der Text aus Wikipedia. Da hab ciha uch nachgeschaut, aber nichst genaues gefunden. Wo liest du denn bitte raus "Lebenslänglich = 15 Jahre Haft"? Ich sehe da immer nur ein MINDESTstrafe und so.
Zitat: | @Gewichten: Ja ist halt schon schwer zu entscheiden was schlimmer ist, dass ein Vater von 5 Kindern Tod ist oder dem Staat ein Haus in die Luft gejagt wurde^^ *Scherz* |
Natürlich ist in diesem Fall der Mord schlimmer. Aber gesetzt den Fall, es werden zwei Menschen umgebracht, beide mit der gleichen Anzahl Verwandten/Kindern/etc, und einer ist Richter oder sonstige Amtsperson und wird aufgrund der Tatsache umgebracht, das er eben jenes Amt innehat, und der andere ist ein "stinknormaler" Mensch.
Dann wird der Mord an der Amtsperson auch schwerer geahndet, soweit ich weiß.
Zitat: | @Vergewaltigung: Seht ihr nur wenn du den mensch nach dem vergewaltigen Tötest bekommste Lebenslang, lässte dieses "Seelische Stück Elend" am Leben, kommste besser davon. |
Deiner Meinung nach ist es also besser, der Vergewaltiger bringt sein Opfer gleich um? Und raubt ihm so jedwede Chance, irgendwann wieder ein Ansatzweise normales Leben zu führen? |
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lotos runner Slap N°1
Anmeldungsdatum: 07.09.2004 Beiträge: 1000+ Total Words: 750,325
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Verfasst am: Di Feb 13, 2007 5:58 pm Titel: Re: Soll se raus komen??? |
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Zitat: | Deiner Meinung nach ist es also besser, der Vergewaltiger bringt sein Opfer gleich um? Und raubt ihm so jedwede Chance, irgendwann wieder ein Ansatzweise normales Leben zu führen? |
Da müsste ich sogar fast ja sagen. Sicher ist es immer unterschiedlich, wie stark es sich auf die Psyche auswirkt, ich habe Mädels kennen gelernt, die mehr als einen Selbstmordversuch hinter sich haben und Mädels kennen gelernt die sagen "Tja Pech gehabt, kann ich nicht mehr ändern" und sogar von mädels gehört die sich die Haut weg kratzen, sich total zerritzen und den ganzen Tag nur noch mit leeren Augen starren und im Krankenhaus auf der Intensiv lagen, weil sie nichts mehr essen und trinken.
Da würde ich doch sagen, wäre es besser gewesen, wenn Sie diese Qualen danach gar nicht mehr hätten erdulden müssen.
Sicher ist es schwer zu sagen wie das opfer danach fertig ist. Doch auf jedem Fall sollte es beides gleich stark geahndet werden egal ob er sie umbringt oder nicht.
@Lebenslang: Du musst mind. 15 Jahre verbüßen und kommst danach Frei (bei guter Führung und je nachdem wie schwer die tat war) also muss man von einer 15 Jährigen haftstrafe ausgehen, du weisst ja net wieviel du letztendlich bekommst.
@Amtsperson: Siehste und sowas versteh ich nicht, Ist der Staat denn was besseres als der normale Bürger. Der Staat soll doch die Interessen des Normalen Bürgers vertreten und umsetzen und gilt demnach doch nicht als was besseres, denn ohne den Normal Bürger würde es gar kein Staat geben. |
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Niall Mackay gaelic devil
Anmeldungsdatum: 22.01.2006 Beiträge: 1000+ Total Words: 51,525 Wohnort: Bayreuth - Franken
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Verfasst am: Di Feb 13, 2007 6:16 pm Titel: Re: Soll se raus komen??? |
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Zitat: | Da müsste ich sogar fast ja sagen. |
Also sagst du, jemand, der jemanden ermordet, soll mit Straffreiheit für diese Tat belohnt werden. (zumindest fast. )
Zitat: | @Lebenslang: Du musst mind. 15 Jahre verbüßen und kommst danach Frei (bei guter Führung und je nachdem wie schwer die tat war) also muss man von einer 15 Jährigen haftstrafe ausgehen, du weisst ja net wieviel du letztendlich bekommst. |
Ok, kann sein, ich glaub zwar was anderes zu wissen, würde aber nciht drauf wetten und im Endeffekt isses eh wurscht.
MMn ist Haftstrafe an sich schon recht schlimm (natürlich notwendig und einige hams verdient). Nach 15 Jahren Haft ist der Fertig. Du brauchst dir nur mal anzuschauen, was mit Leuten passiert, die unschuldigerweise nen Monat lang in U-Haft saßen. Und dir dann vorstellen, wie das für Mehrjährige Häftlinge ist.
Zitat: | @Amtsperson: Siehste und sowas versteh ich nicht, Ist der Staat denn was besseres als der normale Bürger. Der Staat soll doch die Interessen des Normalen Bürgers vertreten und umsetzen und gilt demnach doch nicht als was besseres, denn ohne den Normal Bürger würde es gar kein Staat geben. |
Nein, der Staat ist was anderes. Ein abstraktes Gebilde, das den Menschen Sicherheit geben soll. (Natürlich passieren trotzdem Straftaten,das lässt sich nicht verhindern.) Und wenn der Staat angegriffen wird, kann es im Extremfall passieren, das er kaputtgeht, worunter die gesammte Bevölkerung zu leiden hat, da dann entweder Anarchie oder eine Unrechtsherrschaft folgt. Und um eben das zu verhindern, wird das so gemacht.
Da ist es schon wieder, das abwägen. Soll man wenigen Genugtuung verschaffen (wozu der RECHTSstaat eh nicht da ist), oder soll man den Staat (durch Abschreckung) besser schützen, damit nciht alle zu leiden haben? |
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lotos runner Slap N°1
Anmeldungsdatum: 07.09.2004 Beiträge: 1000+ Total Words: 750,325
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Verfasst am: Di Feb 13, 2007 6:30 pm Titel: Re: Soll se raus komen??? |
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Zitat: | Also sagst du, jemand, der jemanden ermordet, soll mit Straffreiheit für diese Tat belohnt werden. (zumindest fast. ) |
Nein er soll nur genauso bestraft werden als hätte er danach noch Mord begangen, was er ja auch gemacht hat. Psychischen Mord.
Zitat: | Ok, kann sein, ich glaub zwar was anderes zu wissen, würde aber nciht drauf wetten und im Endeffekt isses eh wurscht.
MMn ist Haftstrafe an sich schon recht schlimm (natürlich notwendig und einige hams verdient). Nach 15 Jahren Haft ist der Fertig. Du brauchst dir nur mal anzuschauen, was mit Leuten passiert, die unschuldigerweise nen Monat lang in U-Haft saßen. Und dir dann vorstellen, wie das für Mehrjährige Häftlinge ist. |
Anscheinend reicht es ja nicht, schau doch nur mal wie viele nach etlichen Jahren Knast wieder Rückfällig werden, wie viele Pädofile direkt am Tag ihrer Freilassung schon wieder, die selbe Scheiße begehen usw.
Zitat: | Nein, der Staat ist was anderes. Ein abstraktes Gebilde, das den Menschen Sicherheit geben soll. (Natürlich passieren trotzdem Straftaten,das lässt sich nicht verhindern.) Und wenn der Staat angegriffen wird, kann es im Extremfall passieren, das er kaputtgeht, worunter die gesammte Bevölkerung zu leiden hat, da dann entweder Anarchie oder eine Unrechtsherrschaft folgt. Und um eben das zu verhindern, wird das so gemacht.
Da ist es schon wieder, das abwägen. Soll man wenigen Genugtuung verschaffen (wozu der RECHTSstaat eh nicht da ist), oder soll man den Staat (durch Abschreckung) besser schützen, damit nciht alle zu leiden haben? |
Ja da hast du schon recht, stimmt muss ich zugeben. |
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Niall Mackay gaelic devil
Anmeldungsdatum: 22.01.2006 Beiträge: 1000+ Total Words: 51,525 Wohnort: Bayreuth - Franken
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Verfasst am: Di Feb 13, 2007 7:16 pm Titel: Re: Soll se raus komen??? |
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Zitat: | Nein er soll nur genauso bestraft werden als hätte er danach noch Mord begangen, was er ja auch gemacht hat. Psychischen Mord. | Er hat ihn aber nicht begangen. Er hat das gemacht wie der andere, nur hat er sie nicht umgebracht. Beid er ermordeten würden sich aber eventuell die selben Symptome zeigen wie bei der anderen, wenn sie nciht ermordet worden wäre.
Das heißt, der Mörder müsste wegen zweifachen (seelischen UND körperlichen) Mordes angeklagt werden, und der Andere wegen einfachem (zusätzlich zur vergewaltigung). Jetzt kannst du das schön mathematisch wegkürzen, und es bleibt ein Mord übrig. Ganz einfach also, der eine wird wegen Vergewaltigung angeklagt, der andere wegen Vergewaltigung und Mord.
Zitat: | Anscheinend reicht es ja nicht, schau doch nur mal wie viele nach etlichen Jahren Knast wieder Rückfällig werden, wie viele Pädofile direkt am Tag ihrer Freilassung schon wieder, die selbe Scheiße begehen usw. | Das hat aber nichts mit der Haftdauer zu tun, sondern damit, das diese Menschen einfach Psychisch krank sind. |
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Niall Mackay gaelic devil
Anmeldungsdatum: 22.01.2006 Beiträge: 1000+ Total Words: 51,525 Wohnort: Bayreuth - Franken
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Verfasst am: Di Feb 13, 2007 10:52 pm Titel: Re: Soll se raus komen??? |
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Stell sich die Frage, welches Kind das tun würde...
Aber gesetzt den Fall, dass, kommt es wahrscheinlich in die Psychatrie. Strafmündig ist es noch nicht, und in dem Alter wahrscheinlich auch noch nciht fähig, sich seiner Taten vollommen bewusst zu werden, deswegen kann man es auch nciht belangen. Ich denke, in dem Fall müss die Schuld bei den Eötern / Erziehungsberechtigten gesucht werden und diese, soweit schuldig, zur Rechenschaft gezogen werden.#
edit: Fast. Ein Kind ist ab 7 bedingt strafmündig. Was genau das jetzt für rechtliche Auswirkungen hat, kann ich auch nicht so genau sagen. |
_________________ Frei statt Bayern! |
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Kosch Die Katze

Anmeldungsdatum: 30.08.2004 Beiträge: 1000+ Total Words: 176,724 Wohnort: Uf dr Alb!
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Verfasst am: Mo Feb 19, 2007 6:43 pm Titel: Re: Soll se raus komen??? |
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Naja, ganz einfach, das Kind kann in besonderen Fällen belangt werden, wenn damit zu rechnen ist, dass sein Intelekt in der Lage ist, zu verarbeiten, was genau es jett getan hat.
Wegen Mohnhaupt & Co.
Wisst ihr, ich habe so ein wenig das Gefühl, dass mit der Freilassung der beiden Herrschaften wieder ein ganz ganz großes Loch in der Brust unserer Gesellschaft aufgerissen ist, eine Wunde, die eben erst verheilt war.
Lasst uns doch noch mal daran denken, was sie RAF war und welchen Idealen sie angeblich gefolgt sind. Institutionen wie die damalige Regierung, aber natürlich auch die heutigen 'Diktatoren' Deutschlands erinnern sich sicherlich nicht besonders gerne an diese Zeit, hatten einige doch regen Kontakt zur RAF, und hatten andere die Hosen gestrichen voll, weil sie mit ihrem Leben und ihren Moralvorstellungen tagtäglich ein gutes Ziel abgaben.
Da kommen ganz ganz schlimme Erinnerungen hoch. Ich hab neulich in Interview mit einem der damaligen Richtern gesehen. Auch er meinte, dass die RAF nicht einfach nur ne Stumpfe torrororganisation war. (Ich persönlich halte sie zwar dafür, aber das ist meine persönliche Meinung) Die Ironie des Ganzen ist aber doch, dass jegliches Ideal, das die Studentenbewegung vertreten hat, aus der dann die RAF hervorgegangen ist, mittlerweile überholt ist. Damals kämpfte man für Gleichheit, WIRKLICHE Freiheit, Demokratie und vor allem gegen den Vietnam-Krieg. Was genau wurde erreicht? 5 Generationen durften sich darüber freuen, dass sich in den 80ern wirklich was in die Richtung getan hatte. Jetzt, im Jahre 2007 ist von unseren demokratischen Grundsätzen noch ein Lippenbekenntnis über. Der Sozialstaat Deutschland scheitert zunehmends, die Wirtschaft - erklärter Feind der RAF steht besser da denn je. Kriege wie der Vietnam-Krieg werden immer noch geführt, Tendenz steigend. Studieren wird nach und nach wieder ein Privileg für Leute mit finaziellem Potential.
Um den Bogen weider zu bekommen. Mit der Begandigung wid nur ein weiteres Kapitel unserer Geschichte aus dem Bewußtsein weggemeiselt... Mal sehen, vielleicht verlernen wir ja auch in den nächsten 20 Jahren, was Dekomkratie überhaupt bedeutet. Wir dürfen gespannt sein, weil wir bekommen das noch voll mit.
Kosch |
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Treknor Magnus Nagus
Anmeldungsdatum: 15.03.2004 Beiträge: 1000+ Total Words: 118,773
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Verfasst am: Mo Feb 19, 2007 7:21 pm Titel: Re: Soll se raus komen??? |
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naja .. *hust* zum Verfassungsschutz kuck * hust *
vielleicht gründet ja irgendwer die RAF neu. *hust*
Notiz für die Bundesstaatanwaltschaft, BND etc etc etc
!!das ist kein Aufruf zur Gründung einer terroristischen Organisation !! |
_________________ "Und die See wird allen neue Hoffnung bringen, so wie der Schlaf die Träume bringt, da Heim."
C. Columbus |
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